1. Vertragsabschluss
Für unsere Leistungen – auch solche aus zukünftigen
Geschäftsabschlüssen – gelten ausschließlich
nachstehende Bedingungen. Diese sind jeweils Anlage zu unserem Angebot
oder unserer Bestätigung und Bestandteil derselben. Entgegenstehende
Einkaufs- und sonstige Bedingungen gelten nicht, ihnen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn sie
vom Käufer für ausschließlich gültig erklärt
werden.
Etwaige andere Vereinbarungen müssen ausdrücklich und schriftlich
getroffen werden; dies gilt auch für Nebenabreden, insbesondere
weitergehende Zusicherungen und nachträgliche Vertragsabänderungen.
2. Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kann der Besteller nur mit schriftlicher
Zustimmung der MM Supplies GmbH übertragen.
3. Preise
Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen werden
zusätzlich berechnet.
Änderungen des Mehrwertsteuersatzes berechtigen beide Teile zu
entsprechender Anpassung.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Lieferzeitpunkt mehr
als 3 Monate, so ist eine Preisänderung zulässig. Wir
sind dann berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auch den am Tag
der Leistung maßgeblichen Preis zu verlangen.
Eine Preisreduktion gibt die MM Supplies GmbH in jedem Fall weiter.
4. Zahlung/Zahlungsverzug
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich – soweit nicht anders
vereinbart – binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Im Einzelfall erfolgt Lieferung nur gegen Nachnahme. Das kündigt
die MM Supplies GmbH vorher an.
Skonto gewähren wir nicht.
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so werden alle Forderung
aus früheren oder späteren Lieferungen sofort fällig.
Zahlungsanweisungen und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber an, unter
Berechnung aller Spesen. Eingetretene Fälligkeit und Zahlungsverzug
bleiben unberührt. Gutschriften über Schecks und Lastschriften
im Abbuchungsverfahren gelten stets vorbehaltlich ihrer Einlösung.
Nimmt der Zahlungspflichtige am Abbuchungsverfahren teil und wird die
Forderung ganz oder zum Teil von der Bank rückbelastet, so erheben wir
im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieser Rücklastschriften eine
Bearbeitungsgebühr von EURO 15,--. Dasselbe gilt im Falle der
Rückbelastung vorgelegter und nicht eingelöster Schecks.
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten
Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er geltend machen,
wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferung und Lieferverzug
Lieferzeiten und Lieferfristen sind unverbindlich. Sie werden verbindlich,
wenn beide Vertragsteile dies gesondert schriftlich vereinbaren.
Der Besteller kann uns 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Termins oder einer unverbindlichen Frist schriftlich auffordern, binnen
angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der
Besteller kann neben der Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen,
wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Sind wir in Verzug, so kann uns der Besteller auch schriftlich eine
angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Annahme der
Leistung nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist
ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurückzutreten. Schadensersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn uns
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Teillieferungen gelten als jeweils selbständiges Geschäft, auf das
die Bestimmungen des Gesamtvertrages entsprechende Anwendung finden.
Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen,
insbesondere Aufruhr, erheblichen Betriebsstörungen, Streiks
und Aussperrung sowie bei extremen Witterungseinflüssen tritt
Leistungsverzug nicht ein.
7. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr der MM Supplies GmbH. Bei einem
Nettoauftragswert unter Euro 500,00 berechnen wir eine Fracht- und
Verpackungspauschale von Euro 6,90. Beträgt der Nettoauftragswert
weniger als Euro 125,00, so wird weiter ein Mindermengenzuschlag in
Höhe von Euro 10,00 erhoben. Fracht- und Verpackungspauschale sowie
Mindermengenzuschlag verstehen sich zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Kaufsache bleibt unser Eigentum, bis unsere Forderungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung erfüllt sind.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Besteller zum Besitz
des Liefergegenstandes berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden
Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug
befindet.
Der Besteller ist ermächtigt, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
zu den üblichen Geschäftsbedingungen den Gegenstand
zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist
und unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben.
Ist der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so sind wir berechtigt,
den Liefergegenstand von ihm herauszuverlangen und nach Androhung
mit angemessener Frist und Anrechnung auf den Preis freihändig
bestmöglich zu verwerten.
Verlangen wir Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der Besteller unter
Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten – ausgenommen
sie beruhen auf dem Vertrag – verpflichtet, den Liefergegenstand
unverzüglich an uns herauszugeben. Sämtliche Kosten
der Rücknahme und der Verwertung trägt der Besteller.
Erhalten wir die Ware in wiederverkaufs- oder herstellerrückgabefähigem
Zustand zurück, so schreiben wir 90 % des Kaufpreises aus dem Vertrag
der Beteiligten gut.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen
und schriftlichen Zustimmung eine Verpfändung, Sicherungsübereignung
oder andere unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung
oder Veränderung zulässig.
Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen hat uns der Besteller
sofort schriftlich zu unterrichten und den Dritten unverzüglich auf
unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Besteller trägt alle Kosten,
die zur Aufhebung des Zugriffes und zur Wiederherbeischaffung des
Gegenstandes aufgewendet werden müssen.
Der Besteller hat die Pflicht, den Gegenstand während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten in ordnungsgemäßem Zustand
zu halten.
Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderung aus einer Weiterveräußerung
des uns gehörenden Gegenstandes an uns ab.
Wir ermächtigen den Besteller unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs
und unseres eigenen Einzugsrechtes, die uns abgetretene Forderung einzuziehen.
Der Besteller ist jedoch nicht berechtigt, über unsere Forderung zu
verfügen, insbesondere durch Abtretung bzw. durch Pfändung.
Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Schuldnern
die Abtretung offenzulegen und uns alle Auskünfte zu erteilen
sowie alle Unterlagen auszuhändigen, die wir benötigen,
um die Forderung geltend zu machen.
9. Sachmängelhaftung MM Supplies GmbH steht 12 Monate ab Lieferung für Sachmängel ein.
Mangelhafte Gegenstände tauschen wir entweder kostenlos aus, erteilen
eine Gutschrift oder bessern nach. Dies bleibt unserer Wahl überlassen.
Ist mit dem Gegenstand bereits eine Leistung erbracht worden,
wird diese angerechnet. Voraussetzung ist jeweils eine schriftliche
Beanstandung seitens des Bestellers, der eine detaillierte Fehlerbeschreibung
sowie gegebenenfalls Testdrucke beizufügen sind. Die Gegenstände
müssen frei Haus an uns zurückgesandt werden.
Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn der Besteller
einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt oder der aufgetretene
Mangelim ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass
die Kaufsache unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
der Gegenstand zuvor von einem nicht qualifizierten Betrieb oder einer nicht fachkundigen Person instandgesetzt oder gepflegt worden ist oder
in den Gegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung wir nicht genehmigt haben oder
der Gegenstand in nicht genehmigter Weise verändert worden ist oder
der Besteller Weisungen über die Behandlung, Pflege und Wartung des Gegenstandes nicht befolgt hat.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich ab Leistung, insbesondere Lieferung schriftlich mitzuteilen.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Entsprechendes gilt für Versandschäden. Diese hat der Besteller sofort dem Spediteur und/oder Zusteller zu melden. Sie sind schriftlich auf der Übergabequittung zu vermerken und vom Spediteur/Zusteller gegenzuzeichnen.
11. Anzuwendendes Recht
Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des internationalen und
ausländischen Rechtes.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Sitz der MM Supplies GmbH.
Als Gerichtsstand wird ausschließlich Hanau vereinbart.
Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
13. Ausklammerung
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Klauseln und des Vertrages im Ganzen nicht berührt.