MM Supplies GmbH • Waldstrasse 76 • 63128 Dietzenbach • Tel: 06074 / 9188 10 • Fax: 06074 / 9188 150 • info@mmdeutschland.de
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MM Supplies ist Großhändlerin für Büromaschinen und Zubehör.
Sie beliefert ausschließlich Händler im Segment Weiterverkauf.
  1. Vertragsabschluss
  2. Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers
  3. Preise
  4. Zahlung/Zahlungsverzug
  5. Lieferung und Lieferverzug
  6. Eigenschaften und Beschreibungen
  7. Versand
  8. Eigentumsvorbehalt
  9. Sachmängelhaftung
  10. Garantieansprüche
  11. Anzuwendendes Recht
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  13. Ausklammerung
1. Vertragsabschluss
Für unsere Leistungen – auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen – gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Diese sind jeweils Anlage zu unserem Angebot oder unserer Bestätigung und Bestandteil derselben. Entgegenstehende Einkaufs- und sonstige Bedingungen gelten nicht, ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn sie vom Käufer für ausschließlich gültig erklärt werden.

Etwaige andere Vereinbarungen müssen ausdrücklich und schriftlich getroffen werden; dies gilt auch für Nebenabreden, insbesondere weitergehende Zusicherungen und nachträgliche Vertragsabänderungen. 2. Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kann der Besteller nur mit schriftlicher Zustimmung der MM Supplies GmbH übertragen. 3. Preise
Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

Änderungen des Mehrwertsteuersatzes berechtigen beide Teile zu entsprechender Anpassung.

Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Lieferzeitpunkt mehr als 3 Monate, so ist eine Preisänderung zulässig. Wir sind dann berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auch den am Tag der Leistung maßgeblichen Preis zu verlangen.

Eine Preisreduktion gibt die MM Supplies GmbH in jedem Fall weiter. 4. Zahlung/Zahlungsverzug
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich – soweit nicht anders vereinbart – binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

Im Einzelfall erfolgt Lieferung nur gegen Nachnahme. Das kündigt die MM Supplies GmbH vorher an.

Skonto gewähren wir nicht.

Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so werden alle Forderung aus früheren oder späteren Lieferungen sofort fällig.

Zahlungsanweisungen und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber an, unter Berechnung aller Spesen. Eingetretene Fälligkeit und Zahlungsverzug bleiben unberührt. Gutschriften über Schecks und Lastschriften im Abbuchungsverfahren gelten stets vorbehaltlich ihrer Einlösung.

Nimmt der Zahlungspflichtige am Abbuchungsverfahren teil und wird die Forderung ganz oder zum Teil von der Bank rückbelastet, so erheben wir im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieser Rücklastschriften eine Bearbeitungsgebühr von EURO 15,--. Dasselbe gilt im Falle der Rückbelastung vorgelegter und nicht eingelöster Schecks.

Der Besteller kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5. Lieferung und Lieferverzug
Lieferzeiten und Lieferfristen sind unverbindlich. Sie werden verbindlich, wenn beide Vertragsteile dies gesondert schriftlich vereinbaren.

Der Besteller kann uns 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Termins oder einer unverbindlichen Frist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Besteller kann neben der Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Sind wir in Verzug, so kann uns der Besteller auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Annahme der Leistung nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Teillieferungen gelten als jeweils selbständiges Geschäft, auf das die Bestimmungen des Gesamtvertrages entsprechende Anwendung finden.

Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, insbesondere Aufruhr, erheblichen Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrung sowie bei extremen Witterungseinflüssen tritt Leistungsverzug nicht ein. 6. Eigenschaften und Beschreibungen
Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen und Prospekten sind Vertragsinhalt. 7. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr der MM Supplies GmbH. Bei einem Nettoauftragswert unter Euro 500,00 berechnen wir eine Fracht- und Verpackungspauschale von Euro 6,90. Beträgt der Nettoauftragswert weniger als Euro 125,00, so wird weiter ein Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 10,00 erhoben. Fracht- und Verpackungspauschale sowie Mindermengenzuschlag verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 8. Eigentumsvorbehalt
Die Kaufsache bleibt unser Eigentum, bis unsere Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung erfüllt sind.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Besteller zum Besitz des Liefergegenstandes berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.

Der Besteller ist ermächtigt, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu den üblichen Geschäftsbedingungen den Gegenstand zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist und unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben.

Ist der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so sind wir berechtigt, den Liefergegenstand von ihm herauszuverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist und Anrechnung auf den Preis freihändig bestmöglich zu verwerten.

Verlangen wir Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der Besteller unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten – ausgenommen sie beruhen auf dem Vertrag – verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Besteller.

Erhalten wir die Ware in wiederverkaufs- oder herstellerrückgabefähigem Zustand zurück, so schreiben wir 90 % des Kaufpreises aus dem Vertrag der Beteiligten gut.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen und schriftlichen Zustimmung eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder andere unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung zulässig.

Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen hat uns der Besteller sofort schriftlich zu unterrichten und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zur Wiederherbeischaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen.

Der Besteller hat die Pflicht, den Gegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderung aus einer Weiterveräußerung des uns gehörenden Gegenstandes an uns ab.

Wir ermächtigen den Besteller unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs und unseres eigenen Einzugsrechtes, die uns abgetretene Forderung einzuziehen. Der Besteller ist jedoch nicht berechtigt, über unsere Forderung zu verfügen, insbesondere durch Abtretung bzw. durch Pfändung.

Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Schuldnern die Abtretung offenzulegen und uns alle Auskünfte zu erteilen sowie alle Unterlagen auszuhändigen, die wir benötigen, um die Forderung geltend zu machen. 9. Sachmängelhaftung
MM Supplies GmbH steht 12 Monate ab Lieferung für Sachmängel ein.

Mangelhafte Gegenstände tauschen wir entweder kostenlos aus, erteilen eine Gutschrift oder bessern nach. Dies bleibt unserer Wahl überlassen. Ist mit dem Gegenstand bereits eine Leistung erbracht worden, wird diese angerechnet. Voraussetzung ist jeweils eine schriftliche Beanstandung seitens des Bestellers, der eine detaillierte Fehlerbeschreibung sowie gegebenenfalls Testdrucke beizufügen sind. Die Gegenstände müssen frei Haus an uns zurückgesandt werden.

Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn der Besteller einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt oder der aufgetretene Mangelim ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass
  • die Kaufsache unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
  • der Gegenstand zuvor von einem nicht qualifizierten Betrieb oder einer nicht fachkundigen Person instandgesetzt oder gepflegt worden ist oder
  • in den Gegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung wir nicht genehmigt haben oder
  • der Gegenstand in nicht genehmigter Weise verändert worden ist oder
  • der Besteller Weisungen über die Behandlung, Pflege und Wartung des Gegenstandes nicht befolgt hat.
  • Offensichtliche Mängel sind unverzüglich ab Leistung, insbesondere Lieferung schriftlich mitzuteilen.
  • Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  • Entsprechendes gilt für Versandschäden. Diese hat der Besteller sofort dem Spediteur und/oder Zusteller zu melden. Sie sind schriftlich auf der Übergabequittung zu vermerken und vom Spediteur/Zusteller gegenzuzeichnen.
10. Garantieansprüche
Ansprüche aus Herstellergarantie können bei uns angemeldet werden. MM Supplies GmbH leitet diese für den Besteller weiter. 11. Anzuwendendes Recht
Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des internationalen und ausländischen Rechtes. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Sitz der MM Supplies GmbH.

Als Gerichtsstand wird ausschließlich Hanau vereinbart.

Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 13. Ausklammerung
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Stand: 2006